Es sind im WWW, der Welt der witzigsten Werbespots, als Information anmutende Aussagen zum Do-Khyi zu finden!
Wie der Zufall so will ist mir zu einem Thema, mit welchem sich einige beschäftigten, vor längerer Zeit etwas Informatives zugekommen. Was hat eigentlich der Do-Khyi mit dem Kartellamt zu tun?
Was es damit auf sich hat und seit wann definitiv fest steht, dass außerhalb des VDH und des FCI gezüchtete Rassehunde auf den CACIB Ausstellungen (Schönheitsausstellung) auch gezeigt, gemeldet und präsentiert werden dürfen, damit wollen wir uns in diesem Artikel beschäftigen.
Bei den Schweizern würde man nun sagen: Wer hat es erfunden?
Wie und von wem es heute im Sommerloch 2009 (!) als *Nachricht* verbreitet wird und mit welcher Schlagzeile, dazu kann eine ehemalige Nachricht nichts…
Brauchen also Do-Khyi *Zuchtvereine* wettbewerbsrechtliche Unterstützung vom Kartellamt, oder was genau soll einem Interessenten der Rasse im WWW vermittelt werden?
Zutreffend ist, dass bereits vor/im Jahr 2002 (!) – manchen Do-Khyi – Zuchtverein hat es damals im Ansatz nicht gegeben – einige Züchter und/oder Zuchtvereine/ -verbände, außerhalb des VDH die sich mit der Zucht von Rassehunden beschäftigen, beim Bundeskartellamt beschwert haben müssen.
Bereits im Jahr 2002 stand definitiv fest, dass außerhalb des VDH und FCI gezüchtete Rassehunde auf Schönheitsausstellungen der FCI (CACIB und CAC genannt) in Zukunft ihre Rassehunde ausgestellt werden dürfen.
Natürlich war der Schriftverkehr dazu, innerhalb der Hundezüchterwelt schnell überall verbreitet…
Auch die Einschränkung mancher VDH-Zuchtvereine untereinander, welche dieselbe Rasse betreuen, dass nur *Deckrüden* besser gesagt Zuchthunde ausschließlich innerhalb des jeweiligen Vereines eines Mitgliedes in der Zucht Verwendung finden sollten, welches den Austausch von VDH-Zuchthunden der verschiedenen VDH-Vereine untereinander blockierte. Aber auch die Mitgliedschaft in zweien, die Rasse betreuenden VDH-Zuchtvereinen (Doppelmitgliedschaft), wurde beanstandet und intern –geregelt!
Das Kartellamt hat dem Wunsch auf Teilnahme an CACIB- und CAC – Ausstellungen also im Jahr 2002 angesprochen und auch andere Wünsche sind nun schon lange geregelt.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Rassehunde von Außenstehenden Züchtern oder Vereinen/ -verbänden welche für eine Rasse gemeldet werden einfach am Tag der Ausstellung teilnehmen können!
Die Voraussetzung muss sein, dass der gemeldete Hund im Fall z.B. unserer Rasse auch ein Do-Khyi ist und kein *Dobermann*!
Bevor also ein Rassehund gemeldet werden kann muss ein zuständiger Schaurichter über den Hund ein Gutachten abgeben, im Bezug auf die Rassezugehörigkeit, und erst danach wird der Hund in das Register eines Zuchtbuches (Lifre d´attende) eingetragen…
Dieses Verfahren nennt man *Phänotypbestimmung*
Soweit – So Gut! Der Hund kann nun ausgestellt werden…
In der Registerkarte (keine Ahnentafel wird angefertigt) stehen, bei der Nennung der Elterntiere, die Namen *Unbekannt*
Seit einigen Jahren schon wurden auf diese Weise Rassehunde ausgestellt – auch bei der Rasse Do-Khyi, noch vor scheinbaren Bemühungen mancher…
Die Sache Kartellamt ist also schon lange umgesetzt!
Wann könnte dann das *unbekannt* aus den Registerkarten (bitte nicht mit einer VDH Ahnentafel verwechseln, das ist etwas anderes!) der bei Vereinen und/ oder bei Einzelzüchtern außerhalb gezüchteten Rassehunde verschwinden?
Beziehungsweise gegen die Nennung derer Elterntiere ersetzt werden…(?)
Richtig: Wenn andere (Vereine oder Züchter außerhalb des VDH) nach den sachlich und fachlich völlig gleichen Bedingungen und Voraussetzungen züchten…
Das umschließt auch – speziell – eine vollkommen neutrale und kontrollierte Zuchtbuchführung, aber auch abwicklungstechnische, fachliche Mindeststandards bei gesundheitlichen Auswertungen der Zuchttiere (Augen, Hüfte, Patella, Blutprobensammlungen, u.v.m.).
Diesen Verfahren unterziehen sich auch für eine Rasse zuständige, unterschiedliche Zuchtvereine im VDH. Das Zuchtbuch führen diese nicht selbst…(!)
Ob nun Vereine und Einzelzüchter außerhalb, sachlich und fachlich gleichartige Standards darstellen können und bereit sind sich diesen anzuschließen?
Auffallend jedenfalls ist bei manchen (nicht allen) die Bemühung unbedingt in einem – sagen wir einmal Nebenteil – des zutreffenden VDH Zuchtbuches aufgenommen zu werden. Warum? Diese Frage muss sich der Leser beantworten…(!)
Der VDH indes lehnt eine Zurücknahme seiner Standards, auf diesem oft heute schon als zu niedrig empfundenen Niveau erst wieder in einem aktuellen Interview der Fachzeitschrift *Der Hund 09/2009*, ab…
…*Es ist ein Mindestschutz für unsere Rassehunde!*
Auffallend sind schon seit langer Zeit Bemühungen mancher Hundezüchter, mindeste Standards und auch sachlich, fachlich zutreffende, neutrale Kontrollmöglichkeiten zu unterlaufen… (!)
So hat bereits 1978 (!) in dem Buch *Du armer Hund* der Autor Heiko Gebhardt solchen Vorgängen ein ganzes Buch zur Aufklärung gewidmet. Eine Passage bietet sich an, in diesem Zusammenhang, zu zitieren:
…*Beispielhaft ist das Strickmuster eines „Internationalen Zuchtverbands“ im Ruhrgebiet. Präsident ist der Familienvater, seine Tochter fungiert als Zuchtbuchführerin, seine Frau kümmert sich um den Hundeverkauf. Und auf den Stammbäumen heißt es dann: „Achtung! Diese Ahnentafel ist eine Urkunde im juristischen Sinne… Es wird strafrechtlich gegen solche Personen vorgegangen, welche Ahnentafeln fälschen, ändern, unterschieben oder behaupten, unsere Ahnentafeln seien wertlos oder ungültig“…
Wir vermuten weder Ähnlichkeiten, aus diesem Zitat, im Bezug auf irgendwelches Geschehen in der Welt um die Rasse Do-Khyi, noch sagen wir damit aus, dass es Ähnlichkeiten geben könnte…
Jedermann sollte sich eigene Gedanken machen und eigene Betrachtungen anstellen.
Jedenfalls wird sich an der Praxis der Phänotypbestimmungen, für Rassehunde welche ausgestellt werden sollen, aber keinen fachlichen Standard zwecks Nachweis der Herkunft –und damit meinen wir einen sicher nachvollziehbaren, kontrollierbaren Nachweis- entsprechen, so bald nichts ändern.
Eines aber wird sich schon deutlich für alle erkennbar in Kürze ändern:
Die Ausstellung eines Rassehundes auf CACIB oder CAC – Ausstellungen wird in Zukunft bei keiner Rasse eine Zuchtzulassung ergeben!
Dafür werden und wurden schon andere Auslesemöglichkeiten eingeführt. Das bedeutet, dass ohne das Durchlaufen einer Zuchtzulassungs-Ausstellung (Körung) und verschiedener Standards vor einer Zuchtzulassung (neutrale HD-Auswertung, Genprobe/ Gendatenbank, verschiedene Untersuchungen vor der Zuchtzulassung u.s.w.) und einer Einschätzung des *Zuchtwertes* – für die Rasse – für jedes Einzeltier keine Zucht möglich wird. Beim VDH.
Eine Registerkarte als Nachweis des Eintrages in ein Register einer Rasse zu besitzen sagt nichts bis wenig darüber aus, ob die Standards eingehalten wurden um mit einem solchen Rassevertreter auch in Folge beim FCI /VDH züchten zu können!
Diese Neuerungen, welche wirkliche Nachrichten auch beim Do-Khyi bedeuten, wurden erst vor kurzem in einem Interview in der Fachzeitschrift *Der Hund, 09/2009* erläutert.
CACIB und CAC Ausstellungen sind nun das was diese schon seit langem sind:
Reine Schönheitswettbewerbe welche auch bei Siegern und Championtiteln von Junior bis zum Veteran nichts darüber aussagen, ob man mit einem solchen Tier auch wirklich züchten sollte!
Die wirklich interessanten Tiere für eine Zucht könnte man in Zukunft auf anderen Veranstaltungen finden…(!)
Warum aber Nachrichten, die selbst im 17. Jahrhundert aufgrund ihres Alters keine mehr gewesen wären, heute in einer Art *Aktualität* und *Aktivität* dargestellt werden…(?)
Aktuell alleine ist, dass Ausstellungserfolge selbst in der *Hundezuchtwelt* schon seit 2002/2003 nicht als ein Gütesiegel für mindeste Standards in der Hundezucht gelten!
© http://www.tibimaxe.de
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