Wie bereits im Beitrag Conversation und in der Weiterführung Do Khyi Basic knowledge Zuchtverein und zuletzt Do Khyi Basic Zuchtverein2 beschrieben achtet der Gesetzgeber genau darauf, dass der Zweck eines Zuchtvereines und dessen genaue Beschreibung einer Kontrolle durch die Mitglieder des Vereines unterliegt.
Beim eingetragenen Verein (e.V.) wird genau auf die Einhaltung der Gemeinnützigkeit, das Wirken für das Gemeinwohl im Sinn des Ehrenamtes geachtet. Auf der anderen Seite soll die Ausübung von Ehrenämtern zum Gemeinwohl durch den Gesetzgeber nicht unnötig erschwert werden…
Auf der anderen Seite wiederum möchte der Gesetzgeber das Ausüben von gewerblicher Tätigkeit, welche deutlich der Förderung von gewerblichen Einnahmen dient, aus dem Tätigkeitsfeld von eingetragenen Vereinen verbannen. Das ist oft eine Gradwanderung für Vereinsmitglieder und Vereinsvorstände welche Wissen erfordert…
Dass der Ruf und der Zweck eines eingetragenen Vereines seiner eingetragenen Tätigkeit entsprechen sollte konnte die Öffentlichkeit erst kürzlich beim Bekanntwerden des Vereinsfahrzeuges, – eines Bugatti PKW, im Namen eines Vereines zur Betreuung von Obdachlosen sehen…
Sicher ein krasses Beispiel. Die möglichen Fallen liegen oft in anderen „Kleinigkeiten“.
Es wird also auf die Ehrenamtlichkeit und die Selbstlosigkeit geachtet!
Eine Ehrenamtspauschale, gezahlt zum Beispiel an Vorstandsmitglieder muss in der Satzung verankert sein. Dieses wiederum unterliegt den Ausführungen der Einkommensteuergesetze…
Jede Tätigkeit ist bis ins kleinste Detail dem Finanzamt vorzuweisen und mit dem Verein abzurechnen. Wahrlich eine Aufgabe für einen Kassier eines Vereines. Wobei die Buchführungsbedingungen relativ einfach gehalten sind. Das Detail liegt bei den Nachweisen.
Ein gemeinnütziger Verein darf nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Interessen oder eigene wirtschaftliche Interessen seiner Mitglieder verfolgen…
Selbstlosigkeit setzt zusätzlich auch voraus, dass
° kein Mitglied aus den Mitteln des Vereins Zuwendungen erhält,
° der Verein keine Person durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt,
° das Vermögen des Vereins auch nach dessen Auflösung oder bei Wegfall des steuerbegünstigenden Zwecks nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden darf.
So achtet also das Finanzamt genau darauf ob die Mittel eines Vereines ausschließlich nur der Erfüllung des in der Satzung verankerten Zweckes, der als gemeinnützig anerkannt UND eingetragen wurde, zugeführt werden.
Also ist empfehlenswert alle Aufwendungen in Form von Sitzungsgeldern, Aufwandsentschädigungen, Reisekosten und andere Vergütungen für konkrete Arbeitsleistungen genau über Belege nachzuweisen, abzurechnen und diese, im Fall von Pauschalen, genau in der Satzung zu formulieren.
Ebenfalls wird die Mittelverwendung aus Sponsoring, Spenden, wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, aus Zweckbetrieb, Mitgliedsbeiträge und Vermögensverwaltung in der Ausübung der ehrenamtlichen, in der Satzung definierten Tätigkeit, vom Finanzamt zeitnah gefordert.
Das bedeutet, dass Einnahmen, welche steuerbefreiend durch die ehrenamtliche Tätigkeit sind, auch bis spätestens zum Ende des folgenden Jahres für die Vereinszwecke eingesetzt werden.
Im dem Fall, dass eine Vereinsverwaltung diese Grundsätze nicht einhalten sollte, geht die Gemeinnützigkeit sehr schnell rückwirkend verloren. Das bedeutet dann eine rückwirkende Nachversteuerung aller getätigter Einnahmen.
Einnahmen können kleine Erlöse sein, welche auf Vereinsbasis im Kantinenbetrieb, durch Vekauf von Züchterplaketten oder ähnlichem, durch Meldegebühren, sonstige Gebühren, und Mitgliederbeiträge ohne entsprechend entstandene Aufwendungen zum Vereinszweck entstanden sind.
Im Fall der Begünstigung von einzelnen Personen durch zweckfremde Zuwendungen geht die Gemeinnützigkeit sofort verloren.
Ganz gleich ob zum Beispiel ein großer Fussballverein, oder ein kleiner Hundzuchtverein, so wird ersichtlich um welche Summen es sich in Einzelfällen handeln kann.
Die Kenntnisse und das Wissen der Zuständigen für das Kassenwesen und die Verwaltung, also den Vorstand sind also nicht unerheblich. Die Kenntnisse der Mitglieder eines Vereines dienen nach den grundlegenden Ausführungen im Vereinsrecht der Kontrolle.
Aus diesem Grund wird im Vereinsrecht generell auf das demokratische Prinzip und dessen Einhaltung genau geachtet!
Es werden also durch Hundezuchtvereine Fachschulungen, Ausstellungen, Zuchtprüfungen und Vereinstreffen für die Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt, – welche für alle deren Mitglieder preisbefreiend oder im Preis ermäßigt sind. Dieses wird aus den, auf den Zweck ausgerichteten Einnahmen finanziert. Ein Vermögen, außer sichernde Einlagen darf ein gemeinnütziger Verein also nicht bilden.
Ebenso darf sich ein Hundzuchtverein nicht als eine, lediglich die eigenen wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder vertretende Interessengruppe verstehen. Also zum Beispiel nicht nur die Welpenvermittlung der einzelnen Mitglieder vertreten. Oder die Kostenbefreiung von medizinischen Aufwendungen der durch den Verein vertretenen Züchter. Im Regelfall bedeutet dies, dass ein eingetragener Hundezuchtverein auch in seinen Mitgliedern hauptsächlich aus Züchtern bestehen muss um die Begünstigung aller Mitglieder im Sinne von Gemeinwohl darzustellen!
Der Großteil der Mittel muss dem definierten Zweck eines Zuchtvereines in der Satzung zugute kommen.
Diese Kontrolle führen neben dem Amtsgericht, dem Finanzamt die Vereinsmitglieder nach deutlich einsehbarer Vorlage der ausgedruckten „Bilanz der Mittelverwendung- und Entstehung“ einmal jährlich durch Kassenprüfung und Kassenentlastung bei der Mitgliederversammlung durch.
Es ist also nicht so ohne weiteres möglich, zum Beispiel „Sportler in Notsituationen“ durch Spenden über eine Vereinskasse eines Fussballvereines zu unterstützen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich einen speziell definierten Verein, zum Beispiel „Sportlernothilfe“ zu gründen.
@Tibimaxe.de
Verweise:
Vereinswelt Newsletter Recht
Wiki dpsg Verein Kassenfuehrung Geschaeftsberichte
Ehrenamt Verein Zweck fremde Taetigkeiten Steuern Recht
Hilfe Beratung Steuer Recht Verein Juraforum
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